Lektorium Berlin
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Fragen & Antworten

  • Muss mein Text ein bestimmtes Dateiformat haben?

    Grundsätzlich können Sie Ihren Text in jedem gängigen Format für offene Textdateien abspeichern (z. B. doc, docx, rtf, txt, odt). Er muss sich nur öffnen und bearbeiten lassen.

    Falls Ihr Text schon endformatiert ist und Sie vermeiden möchten, dass es zu Verschiebungen im Textlayout kommt, sollten Sie entweder mit einer aktuellen Version von Microsoft Word (MS Office 2010 oder neuer) oder mit der jeweils aktuellen Version von LibreOffice arbeiten.

    Bearbeitest Du auch Texte auf Papier?

    Ja, das geht. Ich arbeite in dem Fall mit den gängigen Korrekturzeichen – es sollte also einen breiten Seitenrand für Korrekturen geben, sonst wird es schnell unübersichtlich.

    Machst Du auch Texterfassung?

    Ja, kein Problem. Wenn Sie Ihren Text per Hand oder Schreibmaschine verfasst haben, überführe ich ihn gegen Aufpreis gern in eine Textdatei.

    Versenden Sie nach Möglichkeit niemals Originale per Post. Besser ist es, Sie machen sich vorher Kopien und versenden diese als (Einwurf-)Einschreiben.

    Kann ich die Änderungen am Text später nachvollziehen?

    Ja, die gängigen Textverarbeitungsprogramme bieten einen Nachverfolgungsmodus (z. B. in MS Word unter „Überprüfen“ → „Änderungen nachverfolgen“). Das heißt, dass alle Änderungen am Textdokument für Sie sichtbar gemacht werden. Sie können dann entweder jede Änderung einzeln bestätigen/ablehnen oder durch einen Klick auf „Alle Änderungen annehmen“ alle am Dokument vorgenommenen Änderungen akzeptieren.

    Ich arbeite grundsätzlich im Nachverfolgungsmodus und weise Sie bei der Auftragsbestätigung noch einmal darauf hin. Falls Sie keine Nachverfolgung möchten, sagen Sie einfach kurz Bescheid.

    Warum rechnest Du nach Stunden und nicht nach Normseiten oder Anzahl der Wörter ab?

    Unterschiedliche Texte haben unterschiedliche Bearbeitungsaufwände. Wenn es zum Beispiel viele Grammatikfehler, unklare logische Bezüge oder Mehrdeutigkeiten gibt, kann die Bearbeitung mitunter viermal so lange dauern wie bei anderen Texten (das ist nicht übertrieben). Preise pro Normseite könnte ich daher immer nur unter Vorbehalt nennen, und die meisten freien Lektorinnen und Lektoren machen das auch genau so. Man müsste dann verschiedene Preisklassen für unterschiedliche Bearbeitungsaufwände definieren und außerdem verschiedene Preiskategorien je nach Leistung (Korrektorat, Lektorat, Premiumlektorat). Das würde bloß zu einem Preiswirrwarr führen und der Kunde wüsste im Vorhinein trotzdem nicht, was die Leistung kostet, solange der Bearbeitungsaufwand nicht eingeschätzt ist.

    Ich finde, dass ein Stundensatz nicht nur wesentlicher einfacher, sondern auch transparenter ist. Sie erhalten ja vor Auftragsbestätigung ein Angebot mit festem Endpreis. Dieser Preis gilt in jedem Fall, auch wenn ich mehr Zeit als gedacht benötigen sollte (schneller als gedacht bin ich bislang nie gewesen). Wenn Sie mein Angebot mit anderen vergleichen möchten, können Sie den Preis pro Normseite also problemlos mithilfe des festen Angebotspreises selbst ausrechnen.

    Wer garantiert mir, dass mein Text nicht weitergegeben oder ohne meine Zustimmung veröffentlicht wird?

    Ich verstehe, dass man sich als Autor/-in manchmal nicht wohl dabei fühlt, ein eigenes Manuskript in fremde Hände zu geben. Es wird aber kein seriöser Lektor Ihren Text ohne Ihre Zustimmung weitergeben, weiterverarbeiten oder veröffentlichen – und auch oder gerade freiberufliche Lektoren haben einen Ruf zu verlieren.

    Das Urheberrecht an Ihrem Text liegt immer bei Ihnen und kann auch nicht auf andere Personen übertragen werden. Sie müssen also im Zweifelsfall nur nachweisen können, dass Sie die Autorin oder der Autor sind. Wenn Sie sich im Vorfeld absichern möchten, können Sie zum Beispiel eine Ausfertigung Ihres Manuskripts per Post an sich selbst schicken und den Umschlag ungeöffnet lassen. So können Sie das Erstellungsdatum über den Poststempel nachweisen.

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